Stoppt GEZ (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice)

Veröffentlicht: Juni 28, 2016 in Uncategorized

Die GEZ, neuderings ja „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, entwickelt sich zum immer größeren Ärgernis für immer mehr Menschen. Ich werde hier das altbekannte Kürzel „GEZ“ für „Gebühren-Einzugs-Zentrale“ beibehalten, denn genau das ist die GEZ in Wahrheit nach wie vor, wie wir noch sehen werden: schlicht nur ein Inkasso-Unternehmen im Auftrag der so genannten „Landesrundfunkanstalten“.

Es gibt unzählige Blogs gegen die GEZ, aber die meisten beschäftigen sich damit, wie auf der Ebene des so genannten „Staatsrechts“, also der so genannten Gesetze, gegen die GEZ vorgeganen werden kann oder eigentlich vorgegangen werden müsste. Dass die GEZ als nicht rechtsfähige juristische Person SELBER angebliche Bescheide und sogar „vollstreckbare Titel“ erstellt, aus denen dann tatsächlich auch massenweise vollstreckt wird, ist etwas, das ausser der so genannten Justiz wohl niemand versteht. Da die Justiz aber immer offensichtlicher nichts gegen dieses für immer mehr Menschen offensichtliche Unrecht unternimmt, stellt sich die Frage, ob die Ebene des „Staatsrechts“ überhaupt die Ebene ist, auf der es sich lohnt, der GEZ Paroli zu bieten. Ich biete im folgenden einen Ansatz an, der auf die Ebene des Privat- oder Handelsrechts wechselt. Wie wir noch sehen werden, ist dies die Ebene, auf der die GEZ ohnehin von Anfang an arbeitet…

Beschäftigen wir uns eingangs noch etwas ausführlicher mit der GEZ. In ihrem Geschäftsbericht 2013 lässt sich auf Seite 20 folgendes lesen (Ihr findet den Geschäftsbericht auf der Website der GEZ folgendermassen: gebt im Suchfenster oben rechts einfach „mahn“ ein. Dann erscheint eine Liste mit Suchergebnissen, die auch die Geschäftsberichte auflisten): „Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen ist im Zeitraum Januar bis Dezember 2013 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt erneut angestiegen, und zwar um 3,6 %. Von Januar bis Dezember 2013 wurden rund 14,9 Mio. Mahnmaßnahmen erstellt (2012: 14,4 Mio.). Ein Anstieg der Mahnmaßnahmen ist hauptsächlich bei der Mahnstufe „Erinnerung“ (rund 9,2 %) zu verzeichnen. Auch die Mahnstufe „Mahnung“ mit einem Zuwachs von rund 2,2 % und die Bescheide (rund 1,3 %) sowie die Vollstreckungsersuchen (rund 0,4 %) zeigen steigende Werte. Hingegen ist bei der Mahnstufe „2. Mahnung“ ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum festzustellen (rund 3,2 %).“

Wichtig scheinen mir hier vor allem 2 Zahlen: 14,9 Mio. Mahnmassnahmen wurden 2013 erstellt und die Vollstreckungsersuchen sind um 0,4% angestiegen. Bei geschätzten 40 Mio. Haushalten in Deutschland scheint mir 14,9 Mio. „Mahnmassnahmen“ bereits eine ganz ordentliche Zahl zu sein, die mehr als deutlich zeigt, dass ein Großteil der Menschen wohl schlicht keine Lust hat – warum auch immer – die GEZ-Gebühren zu zahlen.

Hierbei ergibt sich nun allerdings das Kardinalproblem: da die „Landesrundfunkanstalten“, die ALLESAMT als „Anstalt des öffentlichen Rechts“ firmieren, für sich in Anspruch nehmen, OHNE Gerichtsverfahren einen vollstreckbaren Titel selber zu erstellen (so genannte Selbst-Titulierung) und diese selbst erstellten Titel von den Vollstreckungsgerichten anscheinend auch problemlos akzeptiert werden, kommt der Gerichtsvollzieher anscheinend – laut GEZ – immer häufiger bis in deutsche Haushalte hinein.

Dies alles wird auch noch fleißig von der bundesdeutschen Justiz unterstützt, was sich z. B. daran ablesen lässt, dass die GEZ auf ihrer Website stolz Gerichts-Urteile veröffentlicht, die den Beitrag für „rechtmässig“ erklären. Die TATSÄCHLICH relevanten Rechtsfragen werden dabei allerdings, warum auch immer, bis jetzt überhaupt nicht berührt.

Der GEZ-Beitrag ist von a bis z rechtswidrig. Warum?

Ganz einfach: Sehen wir uns doch einmal den so genannten „Rundfunkstaatsvertrag“ an, der ja permanent als angebliche Rechtsgrundlage genannt wird und angeblich auch in „Landesgesetze“ überführt wurde. Dieser „Vertrag“ ist zunächst nicht unterschrieben. Gemäss § 126 BGB müsste er aber sämtliche Unterschriften sämtlicher Vertragspartner (oder mindestens aller minus einer) auf dem Vertrag selber tragen, um überhaupt wirksam zu werden!

Auszug aus § 126 BGB (Absatz 2): „Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.“

Weiterhin ist überhaupt nicht klar, ZWISCHEN WELCHEN PARTEIEN der Vertrag angeblich geschlossen worden sein soll. Wir lesen in der „Präambel“ zu diesem so genannten Vertrag lediglich (bitte bis zur „Anlage“ herunterscrollen): „Das Land Baden-Württtemberg, der Freistaat Bayern… schließen nachstehenden Staatsvertrag“. Super interessant, oder? ZWISCHEN wem wurde denn der Vertrag angeblich geschlossen? Zwischen genau niemandem! Denn eine zweite Vertragspartei ist hier schlicht nicht genannt. Würde hier stehen „schließen UNTEREINANDER nachstehenden Staatsvertrag“, wäre die Sache klar. Das genau steht aber nicht da und auch sonst ist keine zweite Vertragspartei erkennbar. Es ist für mich kaum vorstellbar, dass bei einem derart „wichtigen“ Vertrag das entscheidende Wort „untereinander“ einfach „vergessen“ wurde…

Gut, ich möchte mich mit diesen Dingen nicht allzu lange aufhalten, da sie für die hier vorgestellte Methode vollkommen irrelevant sind. Ich wollte lediglich darstellen, dass es ÜBERHAUPT KEINE Rechtsgrundlage für die Erhebung der GEZ-Gebühr gibt. Ein „Landesgesetz“, das auf einem nicht rechtsgültigen Staatsvertrag beruht, ist genau was? Eben: Von Anfang an nicht rechtsgültig!

Die GEZ schlägt uns das im Prinzip in ihrer Verhöhnung auch noch mitten ins Gesicht. Denn über dem angeblichen Staatsvertrag steht auf der GEZ-Seite ganz deutlich: „EINE INFORMATION“. Und mehr ist das ganze Ding auch nicht. Bestenfalls ein nie zustande gekommener Vertragsentwurf, den die GEZ hier frech „zur Information“ ins Netz stellt. Wer dann GLAUBT, dass das eine Rechtsgrundlage sein könne, der ist selber schuld. Die GEZ hat ganz eindeutig von vornherein kund getan, dass es – nur – „eine Information“ ist.

Update: Von einer meiner vielen Quellen wurde ich auf diesen äußerst bemerkenswerten Artikel aufmerksam gemacht: http://www.kraftzeitung.net/news/vermischtes/strafantrag-gegen-beitragsservice.html

Bitte unbedingt lesen!
Hier direkt die entsprechende Strafanzeige: http://www.kraftzeitung.net/images/KZ/upload3/2015/150326/150205_01_StAW-LA.gif

Update: die Ermittlungen bezüglich der vorgenannten Strafanzeige wurden inzwischen – erwartungsgemäß – eingestellt: http://www.kraftzeitung.net/news/vermischtes/keine-ermittlung-gegen-bayerischen-rundfunk-aus-koln.html
(Gerade deshalb lohnt es sich aber, sich den gesamten Vorgang einmal ausführlich anzusehen)

WICHTIG! ICH GEBE IM NACHFOLGENDEN KEINE RECHTSBERATUNG! ICH GEBE LEDIGLICH DIE ERGEBNISSE MEINER RECHERCHEN, MEINE ÜBERLEGUNGEN UND PRAKTISCHEN ERFAHRUNGEN WIEDER. WER DIE HIER VORGESTELLTE METHODIK UND DIE VERÖFFENTLICHTEN BEISPIEL-DOKUMENTE ANWENDET, IST VOLL UND GANZ SELBER FÜR DIE DAMIT ERZIELTEN RESULTATE VERANTWORTLICH.

DIE UNGETEILTE UND UNWIDERRUFLICHE ZUSTIMMUNG HIERZU WIRD DURCH VERWENDUNG ODER BEGUTACHTUNG DER NACHFOLGENDEN METHODE UND DOKUMENTE AUSDRÜCKLICH UND AUTOMATISCH DURCH JEDEN LESER ERTEILT.

Okay, das musste leider vorher kurz sein ;-).

Die im folgenden vorgestellte Methode ist selbstverständlich noch als experimentell anzusehen. Wer sie anwendet, muss in erster Linie Spass daran haben, neue Wege zu gehen und auszuprobieren. Eine „sportliche“ Einstellung mit der gesamten Thematik ist die beste Voraussetzung, um am Ende Erfolg zu haben…

NOCH EINE WARNUNG: Wer die hier vorgestellte Methode anwendet, wird sehr unmittelbar, durch ganz eigene praktische Erfahrung, feststellen, dass es innerhalb der auf den allgemein zugänglichen Landkarten und Globen sichtbaren Grenzen dessen, was wir Deutschland nennen, vermutlich keinen handlungsfähigen Staat, bzw. keine staatlichen Strukturen gibt. Wem diese möglicherweise tiefgreifend kathartisch wirkende persönliche Erfahrung nicht geheuer ist, der sollte jetzt besser diese Seite gleich wieder verlassen…

Wenn es anscheinend keinen Staat in den Grenzen Deutschlands gibt, was gibt es dann?

Nun: ein seit mindestens dem „Ende“ des 2. Weltkrieges (der 2. Weltkrieg wurde völkerrechtlich nie beendet, weil es keine Friedensverträge gibt) bestehendes bestens eingespieltes System aus rein privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen, die, wie es aussieht, allesamt leidiglich die Aufgaben staatlicher Organe übernehmen und ausführen. Es wird anscheinend lediglich so getan, als sei die Grundlage des Handelns dieser Organe staatlicher Natur. Ein echter Staat zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass er „staatliche“ Gesetze für sich reklamiert, die es ihm ermöglichen, in bestimmte Rechte seiner Bürger so einzugreifen, dass diese sich zwar vor Gericht in bestimmten Fällen gegen deren – falsche – ANWENDUNG, aber sonst nicht dagegen wehren können. Ein Staat kann oder darf HOHEITLICH handeln. Er darf echte Gesetze erlassen und er darf beispielsweise Bürger besteuern oder eben auch so etwas wie einen allgemein zu zahlenden GEZ-Beitrag festsetzen, OHNE DASS der Bürger hierin konkret und im Einzelfall einwilligen müsste. In einem echten Staat ließe sich der GEZ-Beitrag unter gar keinen Umständen umgehen.

Ganz anders hingegen in einem „Vereinigten Wirtschaftsgebiet“, genau das ist das heutige Deutschland allem Anschein nach in Wahrheit, in dem PRIVATE Unternehmen möglicherweise Staatlichkeit lediglich für sich in Anspruch nehmen oder gerne in Anspruch nehmen würden. Wo es KEINEN Staat gibt, kann ein x-beliebiges Unternehmen selbstverständlich nicht HOHEITLICH, sondern AUSSCHLIESSLICH auf Basis PRIVATRECHTLICHER Verträge handeln, in die der Einzelne sehr wohl VORHER eingewilligt haben muss. Und genau hier setzt die hier beschriebene Methode an…

Sehen wir uns kurz noch zwei Prachtexemplare der hiesigen Firmen an.

Zunächst die FIRMA Bundesrepublik Deutschland. Ihr könnt so gut wie jede Firma in speziellen Firmendatenbanken, beispielsweise upik.de finden. Wenn Ihr sie da findet, dann gibt es diese Firma auch 😉

firmabrd

Dann meine Lieblingsfirma 😉 „Freistaat Bayern“ (erinnert Ihr Euch daran, dass diese Firma den Staatsvertrag NICHT geschlossen hat? WARUM WOHL nicht?)

freistaat bayern

Und der Vollständigkeit halber auch gleich noch die GEZ:

firma gez

Die SIC-Nummer (Tätigkeit) verrät uns, dass es sich bei der GEZ um nichts weiter als ein Inkassounternehmen handelt.

Dass es sich bei der GEZ tatsächlich lediglich um ein Inkasso-Unternehmen handelt, sieht übrigens auch der BGH in seinem jüngsten Urteil vom 21.10.2015, auf das die GEZ auf ihrere Website stolz hinweist, so, Zitat: „…sondern entspricht vielmehr der dem Beitragsservice vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgabe, als Inkassostelle für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten die Rundfunkbeiträge beizutreiben.“

Hieraus ergibt sich allerdings sofort eine aus meiner Sicht sehr wesentliche Frage: Der BGH betont sehr deutlich, was sich bereits aus dem Impressum des „Beitragsservice“ ergibt: dieser ist NICHT RECHTSFÄHIG. Zitat BGH-Urteil: „Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht partei- und prozessfähig, sondern dient den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio aus Praktikabilitätsgründen lediglich als eine örtlich ausgelagerte gemeinsame Inkassostelle.“
NIE UND NIMMER kann eine nicht rechtsfähige, nicht partei- und prozessfähige Person einen VOLLSTRECKBAREN TITEL erstellen (wer nicht rechtsfähig ist, kann schlicht nicht am Rechtsverkehr teilnehmen). Genau das macht aber die GEZ REGELMÄSSIG. Das seht Ihr spätestens dann, wenn Euch so ein „Vollstreckungsauftrag“ von der GEZ ins Haus flattert, weil dort nie die tatsächliche Adresse der jeweiligen Landesrundfunkanstalt als alleiniger Absender angegeben ist, sondern immer mit dem Zusatz „c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.
Wenn nun eine nicht rechtsfähige Person angeblich einen vollstreckbaren Titel erstellen will, ist das gesamte Vorgehen von vornherein rechtswidrig.
Die Frage, die wir uns an dieser Stelle stellen sollten, ist, weshalb diesen Umstand – anscheinend – noch kein Gericht erkannt hat oder erkannt haben will. Möglicherweise hat noch kein Kläger darauf hingewiesen. Dann würde es höchste Zeit!

Diese Frage lässt sich allerdings auch ganz anders beantworten: die Ebene, auf der sich bislang so gut wie alle mit der GEZ gestritten und zum Schluss immer verloren haben, ist ganz einfach die falsche Rechts-Ebene, weil hier in Deutschland (und nicht nur hier), wie sich aus meinen kurzen Darstellungen einer ineinander verflochtenen Firmenstruktur als Grundlage „behördlichen“ Handelns entnehmen lässt, in Wahrheit ALLES nach Privat- oder Handelsrecht abläuft:
Firmen unterbreiten ANGEBOTE. Seht Euch mal die Schreiben an, die Euch die GEZ schickt. Fällt Euch daran etwas auf? Warum ist den geforderten Beträgen immer ein Minuszeichen vorangestellt? Weil Euer KONTO, das die GEZ ohne Eure Zustimmung führt, im MINUS steht, solange Ihr es durch Eure Zahlung nicht ausgleicht!

Die GEZ unterbreitet Euch also mit ihrer Kontoauflistung tatsächlich lediglich das privatrechliche ANGEBOT, das Konto auszugleichen. Wenn Ihr dieses Angebot FREIWILLIG annehmt – im Privat- und Handelsrecht geschieht ALLES FREIWILLIG – hat die GEZ sowieso schon gewonnen. Die braucht gar keine „Gesetze“. Die braucht auch keinen „Rundfunktstaatsvertrag“. Das alles wird gebraucht, damit Ihr schön brav das ANGEBOT ANNHEMT einer NICHT RECHTSFÄHIGEN Inkassofirma annehmt…

 

Kommen wir nun – endlich 😉 – zur Methode.

Zunächst empfehle ich Euch, Euch mit den Grundlagen vertraut zu machen. Ihr solltet, ja aus meiner Sicht MÜSST VERSTEHEN, was Ihr tut!

Zu diesem Zweck gibt es einige sehr schöne Videos:

Schaut Euch bitte alle Videos (1 bis 6) aus dieser Reihe an! Achtung: Das zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels siebte Video „Grundrechtsverzicht“ halte ich für vollkommen ungeeignet! Warum? Weil damit plötzlich wieder die Ebene des Privatrechts verlassen wird…

Dann sollten wir uns kurz Gedanken darüber machen, weshalb es der GEZ trotz der „offensichtlichen“ Rechtswidrigkeit ihrer Forderungen überhaupt gelingt, den Bürgern „das Geld aus der Tasche zu ziehen“.

Ganz einfach: sie blufft mit ungeheurer, nur schwer zu durchschauender „rechtmässiger“ Fassade und sie verbreitet ANGST oder versucht es zumindest. Wer nämlich lange genug einfach nicht zahlt, dem flattert – möglicherweise (es soll Fälle geben, in denen die GEZ einfach nichts macht) – eines Tages ein so genannter „Festsetzungsbescheid“ und zum Schluss dann ein Schreiben des Gerichtsvollziehers ins Haus (oder der GV steht einfach vor der Tür).

Den „Festsetzungsbescheid“ sollten wir uns ein wenig näher ansehen, weil Wissen ja bekanntlich Angst entgegen treten kann.

Zunächst einmal fällt an diesem wirklich sehr ungewöhnlichen „Bescheid“ auf (hier der Vollständigkeit halber noch die Rückseite mit dem Bluff einer Ordungswidrigkeit bis 1.000 €), dass überhaupt nicht klar ist, wer ihn erstellt haben soll. Er kommt in einem Briefumschlag der GEZ, trägt aber neben den ausführlichen GEZ-Absenderdaten dann auch noch den Absender der jeweils verantwortlichen „Landesrundfunkanstalt“. Gleichzeitig wird dann behauptet, dass der „Bescheid“ einen vollstreckbaren Titel darstelle. Dies ist insofern äußerst interessant, als die GEZ selber ausweislich ihres eigenen Impressums angeblich eine „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ sein soll (ich kann gar nicht oft genug darauf hinweisen 😉 ). Nun stellt sich aber gleich die Frage, wie eine nicht rechtsfähige Einrichtung IM AUFTRAG der „Landesrundfunkanstalt“ die Möglichkeit zur Selbst-Titulierung haben soll. Die „Landesrundfunkanstalt“ könnte eine solche rechtliche Möglichkeit durchaus haben, wenn sie denn eine echte Behörde wäre. Bei der GEZ ist dies aber bereits mehr als fraglich. Hier wird also einerseits massiv geblufft. Andererseits scheinen die Vollstreckungsgerichte damit überhaupt keine Probleme zu haben. Hier sehen wir das eigentliche Problem, das wir Einwohner Deutschlands haben: die Gerichte spielen solche mehr als fraglichen Spiele teilweise mit, was nichts anderes bedeutet, als dass auf viele Gerichte kaum noch Verlass ist. Dies ist auch nicht weiter erstaunlich, da die Gerichte ein ganz wesentlicher Teil des „Systems“ sind – so gut wie ALLE Gerichte sind anscheinend ebenfalls nichts weiter als Firmen. Praktischerweise wurde § 15 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz), der besagte, dass alle Gerichte STAATS-Gerichte sind, einfach stillgelegt. Recherchiert das bitte selber nach! ;-).
Was das für die Gerichtsbarkeit und Eure „Pflicht“, dem ANGEBOT eines Gerichts, also einer Firma, einen Prozess mit einem Prozssgegner zu führen auch wirklich nachzuzkommen bedeutet, sei hier jetzt nicht weiter diskutiert. Sollte aber relativ schnell klar werden…

Schauen wir uns aber den „Bescheid“ noch ein wenig weiter an. Hier wird frech behauptet, der „Bescheid“ sei, „da“ maschinell erstellt, ohne Unterschrift gültig. Zitat: „Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“. Hier wird es nun sehr interessant (keine Angst: ich komme gleich „zur Sache“ ;-). Ich möchte vorher nur ausführlich erläutern, weshalb ich die vorgestellte Methode für sehr wirksam halte): Laut § 37 VwVfG muss ein „schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt… die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.“ Wichtig ist hier das Wörtchen ODER. „… die Unterschrift ODER die Namenswiedergabe“. Der GEZ-„Bescheid“ enthält aber weder eine Unterschrift, noch die Namenswiedergabe von irgendwem (Hinweis: das VwVfG ist UNGÜLTIG, da nicht in Kraft. Dies könnt Ihr leicht sehen, wenn Ihr Euch den letzten Paragraphen anseht, § 103 VwVfG. Dort steht ganz verschämt „Inkrafttreten“ und der Paragraph ist LEER. Ein nicht in Kraft getretenes Gesetz ist von vornherein ungültig, was innerhalb des Systems aber NIEMANDEN stört; der Bayerische Rundfunk argumentierte mir gegenüber unumwunden mit dem VwVfG – „natürlich“ aber nach meiner Einschätzung vollkommen unzutreffend.

Wesentlich interessanter ist in diesem Zusammenhang, dass das System „von morgens bis abends“ so genannte Verwaltungsakte (oder „Bescheide“) erlässt, die allesamt auf dem – ungültigen – VwVfG basieren. Hier können wir sehr schön sehen, wie das System arbeitet… (Seht Euch in dem Zusammenhang auch mal §1 Absatz 4 VwVfG an…)

Okay… Ein „Bescheid“ ohne Unterschrift und ohne Namenswiedergabe ist von vornherein rechtswidrig. Eine Ausnahme von der Verpflichtung, Unterschrift oder Namenswiedergabe unter einen Bescheid zu setzen, gibt es lediglich für AUTOMATISCH erstellte Bescheide. Hier fragt sich, was das sein soll. Das könnte z. B. ein massenhaft erstellter immer gleichlautender Bescheid sein, mit dem innerhalb einer Gemeinde für alle Haushalte eine exakt gleiche Gebühr festgelegt und bei dem dann lediglich die jeweilige Adresse des Haushalts nach Art einer Serienbrieffunktion automatisch verändert wird. Hier könnt Ihr Euch ansehen (Randziffer 59), was der BGH dazu sagt…

Der oben bereits erwähnte „Festsetzungsbescheid“ behauptet jedoch noch nicht einmal, AUTOMATISCH, sondern lediglich MASCHINELL erstellt worden zu sein.

Und nun kommen wir zur entscheidenden Frage: Warum riskiert die GEZ durch Weglassen von Unterschrift UND Namenswiedergabe, dass ein solcher Bescheid bei manchen Gerichten allein deshalb wegen Rechtswidrigkeit durchfallen könnte? Ich sage hier sehr bewusst: KÖNNTE ;-).

Die einzige mir logisch und sinnvoll erscheinende Antwort ist: WEIL MAN SICH AUS DER HAFTUNG STEHLEN WILL.

Schauen wir uns in diesem Zusammenhang zwei ganz wesentliche, GÜLTIGE, Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, an (recherchiert bitte mal selber, weshalb das BGB ein GÜLTIGES Gesetz ist. Ihr werdet staunen):

§ 839 BGB:

„Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.“

Hinweis: allein an der Existzenz dieses Paragraphen sehen wir, dass es in Deutschland keine so genannte „Staatshaftung“ geben kann. Logisch: wo anscheinend kein Staat, da keine Staatshaftung.

§ 823 BGB:

„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“

Diese beiden GÜLTIGEN Gesetze solltet Ihr im Schlaf zitieren können ;-). Mindestens solltet Ihr von ihrer Existenz wissen.

Und nun stellen wir uns noch einmal die Frage: WARUM unterschreiben z. B. Richter kein einziges Urteil mehr?

Warum nennt die GEZ noch nicht einmal den Namen eines Bearbeiters?

WEIL DIE MITARBEITER DES SYSTEMS ANGST VOR DER PRIVATHAFTUNG HABEN. Mindestens bestimmte System-Mitarbeiter scheinen sehr genau zu wissen, dass das, was sie da tagein, tagaus betreiben, ohne jede Rechtsgrundlage ist und sie sich daher permanent der Gefahr der Privathaftung ausgesetzt sehen. Davor versucht man sich zu schützen, indem man nichts mehr unterschreibt (was im Endeffekt auch nichts nützt, aber anscheinend ein besseres Gefühl gibt).

So, und GENAU HIER, GENAU BEI UND MIT DER V O L L E N Privathaftung packen wir sie jetzt!

GENAU HIER setzt die im folgenden beschrieben Methodik ein.

Wesentlich dabei ist, dass Ihr Eure Schreiben – im Regelfall – immer an den Hauptverantwortlichen, z. B. der GEZ, schickt. Falls sich im Einzelfall ein Mitarbeiter namentlich zu erkennen gibt, wird der gleich mit „beglückt“.

Beschreibung der „Anti-GEZ“-Methode

Wer sich die oben verlinkten Videos angesehen hat, kennt die Methode bereits.

Für alle anderen, aber auch zum jederzeitigen Nachlesen, gebe ich hier eine Schritt für Schritt-Anleitung (Muster-Dokumente findet Ihr am Schluss der Anleitung aufgelistet):

VORAUSSETZUNG: Falls noch nicht geschehen, widerruft bitte als erstes gegenüber der GEZ Eure Einzugsermächtigung. MIT Einzugsermächtigung funktioniert das im folgenden beschriebene zwar auch, aber nicht so reibungslos. Nach Widerruf erhaltet Ihr von der GEZ dann KONTOAUSZÜGE (die viele als Rechnung missverstehen). Dieser Kontoauszug ist aber natürlich gleichwohl eine Forderung, denn er fordert ja dazu auf, den offenen Betrag zu begleichen.

Sodann:

1.) Ihr erkennt die Forderung BEDINGT an. Das mag sich total unlogisch anhören. Bei näherer Betrachtung erschließt sich der Sinn aber sofort. Ihr erkennt nämlich unter der Voraussetzung an, dass die GEZ ihre Legitimation der Befugnis zu hoheitlichem Handeln NACHWEIST. Eine FORDERUNG ist so gut wie alles, das von der GEZ kommt: der Kontoauszug („Bitte zahlen Sie den offenen Betrag“) oder auch ein „Bescheid“. Wir machen uns bei der hier beschriebenen Methode die Tatsache zunutze, dass wir bereits WISSEN, dass es in Deutschland wahrscheinlich keine staatlichen Strukturen, sondern ausschließlich Firmen gibt. Die bedingte Akzeptanz beinhaltet infolgedessen also Forderungen, die das System – hier die GEZ – niemals erfüllen kann. Das ist aber nicht unser Problem. Nicht wir gaukeln etwas vor, sondern die! DURCH die bedingte Akzeptanz machen wir uns § 150 BGB zunutze:

„(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.“

In WAHRHEIT sendet Euch die GEZ lediglich ANGEBOTE. Indem Ihr dieses Angebot „unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen“ ANNEHMT, lehnt Ihr es ab UND legt ein neues Angebot (in der Juristensprache auch als „Antrag“ bezeichnet) vor. Damit seid Ihr privatrechtlich voll und ganz auf der sicheren Seite. Ihr seid darüber hinaus auch psychologisch auf der „sicheren Seite“, denn ihr könnt immer sagen: „Ich habe das Angebot ja sogar akzeptiert. Allerdings hätte ich gerne, dass die GEZ – oder wer auch immer – ihre Befugnis zu staatlichem oder hoheitlichem Handeln mir gegenüber nachweist. Sobald das geschehen ist, werde ich selbstverständlich umgehend zahlen.“

2.) Ihr schickt der GEZ Eure Allgemeinen Geschäftsbedinungen, AGB. WICHTIG: Das sind EURE AGB. Ihr könnt hier alles festlegen, was Euch beliebt, denn ein Geschäftspartner MUSS ja mit Euch keinen Vertrag eingehen. Tut er es dennoch, kommt 3.) ins Spiel. (Ihr solltet alledings, falls Ihr vorhabt, die Rechnungsbeträge auch zu pfänden, die Gebühren nicht „utopisch“ hoch ansetzen, da ein Richter, der den Pfändungs-Titel ausstellen muss, diese sonst wegen Wuchers für ungültig erklären könnte). Das Trickreiche an diesen AGB ist, dass die GEZ durch Kontaktaufnahme JEDWEDER ART mit Euch einen Vertrag eingeht. Da „Vertrag bekanntlich Vertrag“ ist, ist die GEZ an diesen dann auch gebunden. Wichtig an den AGB scheint mir folgendes zu sein:

Gemäß § 151 BGB kommt der Vertrag „durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat.“ Das heißt: sobald die GEZ auf Grundlage Eurer AGB handelt, Euch also kontaktiert, kommt der Vertrag zustande. Unter der Voraussetzung, dass eine GESONDERTE ANNAHMEERKLÄRUNG „nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist ODER der Antragende auf sie verzichtet hat“. Im Falle von AGB sollte die „Verkehrssitte“ einen Vertragsschluss auf Grundlage der AGB bewirken, einfach, weil sie das immer tut. Um ganz sicher zu gehen, könnt Ihr aber eine gesonderte Annahmeerklärung in Euren AGB AUSSCHLIESSEN. Dann ist unmissverständlich klar, dass der Vertrag automatisch mit einer Handlung der GEZ zustande kommt, die laut Euren AGB den Vertragsschluss begründet.

Hier noch ein kurzer Ausflug: wie kann das sein, dass ein Vertrag quasi automatisch durch eine bestimmte HANDLUNG zustande kommt? Die Antwort ist das so genannte „konkludente“ oder auch „schlüssige“ Handeln. Dieses recht merkwüdige Konstrukt kommt ursprünglich aus dem angelsächsischen Rechtssystem. Während es alltägliche Rechtsvorfälle vereinfachen KANN, etwa, indem Ihr, wenn Ihr in einem Geschäft etwas kauft oder dieses auch nur betretet, AUTOMATISCH in die AGB des Geschäftsinhabers einwilligt, gegebenenfalls ohne diese überhaupt bewusst zur Kenntnis genommen zu haben, seht Ihr bereits hieran, dass der eigentliche und ursprüngliche Sinn des konkludenten Handelns wohl darin besteht, einen anderen „über den Tisch zu ziehen“. Nach dem Motto: „Sie hätten ja mal vorher lesen können“. Nun, das soll uns hier überhaupt nicht stören. Die hier beschriebene Methode besteht insgesamt darin, die rechtlichen Tricksereien des „Systems“ GEGEN ES SELBER, in diesem Fall gegen die GEZ, zu wenden.

3.) Wenn nun die GEZ – gegen Euren ausdrücklich in den AGB erklärten Willen – mit Euch Kontakt aufnimmt, schreibt Ihr eine entsprechende RECHNUNG. Dies ist der wesentlichste und auch vergnüglichste Teil:

Die wollen etwas von Euch? Prima! Das KOSTET dann eben. Ihr baut hier eine GEGENFORDERUNG auf, die – natürlich – wesentlich höher als die Forderung(en) der GEZ ist. Das sollte ihnen relativ schnell die Lust daran verderben, noch weiterhin Kontakt mit Euch aufzunehmen.

GANZ WICHTIG: Wenn Ihr diese Methode wählt, dann müsst Ihr sie ERNST NEHMEN. Dann schreibt Rechnungen. Schreibt Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Und zum Schluss pfändet Ihr (dies wird vermutlich aus verschiedenen Gründen der schwierigste Teil. Diese Gründe und mögliche Lösungsansätze beschreibe ich hier nicht im einzelnen, da das „System“ hier natürlich mitlesen kann 😉 ). Ich warne an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang AUSDRÜCKLICH davor, zu versuchen, einen „vollstreckbaren Titel“ von einem DEUTSCHEN Richter, oder, besser gesagt, einem Richter der BRD, zu erhalten. Mir ist folgender Fall bekannt: Jemand wollte gegen einen Gerichtsvollzieher eine Forderung über 500.000 € geltend machen. Der Richter „freute“ sich über die Klage und verlangte gleich mal 1/10 des Streitwertes, also 50.000 €, an Prozesskosten. Der Kläger kann nun nicht nur nicht pfänden, sondern sieht sich plötzlich noch einer Forderung seitens der so genannten „Landesjustizkasse“ i. H. von eben diesen 50.000 gegenüber, die vermutlich mit Genuss „vollstreckt“ werden, bzw. wurden.

Wieder zurück zur GEZ: Ihr SPIEGELT die GEZ 1:1.

Die GEZ geht so vor:

1.) Sie schickt Euch einen KONTOAUSZUG. Das ist KEINE RECHNUNG!!!! (Diese Kontoauszüge könnt Ihr normalerweise einfach wegwerfen. In unserem Fall aber NICHT. Denn: jeder neue Kontoauszug oder jedes weitere Schreiben, das Euch die GEZ nach Zugang Eurer AGB bei denen schickt, ist Auslöser einer von Euch gestellten Rechnung! Die GEZ-Schreiben BEWEISEN also Eure Berechtigung, eine Rechnung zu erstellen).

2.) Sie schickt eine freundliche Zahlungserinnerung (im Geschäftsbericht der GEZ als „1. Mahnstufe“ bezeichnet)

3.) Sie schickt einen „Festsetzungsbescheid“.

4.) Sie schickt den Gerichtsvollzieher

IHR geht nun genau spiegelbildlich vor:

1.) Ihr schickt eine ECHTE Rechnung

2.) Ihr schickt eine freundliche Zahlungserinnerung

3.) Ihr schickt eine MAHNUNG

4.) Ihr pfändet (Falls Euch das gelingt).

Hier die Musterschreiben:

GANZ WICHTIG! Bitte wiederholt niemals, unter keinen Umständen, die Geschäfts- oder Aktenzeichen (oder GEZ-Beitragsnummer) der „Gegenseite“. Andreas Clauss erwähnt in einem seiner Videos, dass damit laut ZPO (die ebenfalls ungültig ist, was auch wieder keinen stört) das betreffende Schreiben sofort als akzeptiert gilt.

Weiterhin wichtig: falls Euch bereits ein „Festsetzungsbescheid“ vorliegt, schreibt an die GEZ, VOR ALLEM ABER an den Intendanten/die Intendantin der jeweils im „Bescheid“ genannten „Landesrundfunkanstalt“. DIE sind verantwortlich, denn ein Inkasso-Unternehmen wie die GEZ arbeitet selbstverständlich ausschließlich im Auftrag.

– Schreiben „Bedingte Akzeptanz„. Ein paar Hinweise dazu: Ihr könnt natürlich, wenn Euch das wichtig ist, Euren „Mensch“-Namen verwenden. Diejenigen, die das wollen, wissen schon, was ich meine ;-). Ich gebe in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken, dass nur die PERSON am Rechtverkehr teilnehmen kann. Und in diesem Fall der AGB wollen wir ja gerade am Rechtsverkehr teilnehmen.
Ich habe mir mit dem Zusatz „Als Privatperson und Kaufmann i. S. § 17 HGB“ unter die Namenswiedergabe einen kleinen Spass erlaubt. Bestimmte System-Mitarbeiter unterschreiben ja auch immer ALS irgend etwas, z. B. „als“ Urkundsbeamtin. § 17 HGB ist einer der vielen Tricks, mit denen uns das System zur „Sache“ machen und ins Handelsrecht bringen will. Hier steht nämlich, § 17 HGB: „Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.“. Der NAME macht uns zum Kaufmann. Gut, diejenigen, die ihren Vornamen als „Mensch“ angeben (und keinen „Perso“ mehr haben), nicht. Ich sage aber: SUPER, dass ich ein Kaufmann bin. Als solcher habe ich SELBSTVERSTÄNDLICH AGB ;-). Ihr könnt aber problemlos auch als „normale natürliche Person“ AGB haben.

– AGB. Das KERNSTÜCK des ganzen Vorgehens. Diese solltet Ihr sehr sorgfältig ausarbeiten. Die in den oben verlinkten Videos gezeigten waren mir viel zu „lasch“. Außerdem enthalten sie z. B. keinerlei Frist, innerhalb derer die Forderung nur zurückgezogen werden kann (wodurch, laut AGB, die Rechnungen hinfällig werden). Dadurch könnte theoretisch folgendes passieren: Ihr versucht, zu pfänden. In dem Moment zieht die GEZ – oder die „Landesrundfunkanstalt“ – ihre Forderungen zurück. Bingo! Forderung läuft ins Leere und Ihr zahlt auch noch für den misslungenen Pfändungsversuch.

– Begleitschreiben zur ersten Rechnung. Die GEZ soll ja verstehen, weshalb sie die Rechnung bekommt… 😉

– BeispielrechnungACHTUNG! Die Rechnung sollte – wie die Beispielrechnung – ALLE zutreffenden Punkte enthalten. Andererseits „darf“ sie aber NUR die zutreffenden Punkte enthalten. Sollte „eigentlich“ klar sein… Damit es aber auch „wirklich“ klar ist, wollte ich es noch einmal klar machen ;-).

– Wer möchte: vorsorgliches Schreiben an den Intendanten „Eurer“ „Landesrundfunkanstalt“

Woher wissen wir, dass es in Deutschland vermutlich keine staatlichen Strukturen gibt?

Die Antwort auf diese Frage ist: Einen eindeutigen Beweis gibt es hierfür selbstverständlich nicht. Ein System, das aus einem undurchschaubaren Firmengeflecht besteht, das allem Anschein nach zu dem einzigen Zweck geschaffen wurde, die Aufgaben staatlicher Strukturen zu übernehmen, wird sich kaum hinstellen und sagen: Hey, wir sind nur Firmen und handeln in Wahrheit nach Privatrecht.

Allerdings „pfeifen die Spatzen es allmählich von den Dächern“. Jedenfalls im Internet. Recherchiert das bitte bei Interesse selber. (Ein aus meiner Sicht sehr guter Übersichtsartikel findet sich hier).

Der für mich wesentliche, wenn auch immer noch indirekte Beweis war, dass der Bayerische Rundfunk komplett in der Deckung verschwand, nachdem ich die hier beschriebene Methode anwandte. Ich erhielt – selbstverständlich – keinen der geforderten Nachweise zur Legitimation hoheitlichen Handelns. Insbesondere erhielt ich keine notariell beglaubigte Kopie der geforderten Gründungsurkunde des Staates, für den der BR so gerne hoheitlich handeln würde. Nun könnte man natürlich sagen: warum sollte eine Behörde sich legitimieren? Das hat sie doch gar nicht nötig.

Anders herum aber: warum sollte sie es NICHT tun? Immerhin habe ich ja eingewilligt, die Forderungen zu akzeptieren und zu bezahlen, wenn mir entsprechende Beweise vorliegen. Damit hätte ich im Falle einer Zwangsvollstreckung ganz schlechte Karten, weil ich ja SCHRIFTLICH eingewilligt habe.

Noch wichtiger erscheint mir aber folgende Überlegung: der BR hat inzwischen von mir Rechnungen erhalten, weil er, so arrogant (und vermutlich auch unwissend) wie „Behörden“ nun mal sind, der Ansicht war, meine AGB seien „unbeachtlich“ und mir demzufolge einen so genannten Widerspruchsbescheid schickte (ich hatte parallel auch noch „Widerspruch erhoben“: unter der alleinigen Voraussetzung, dass es sich beim BR um eine Behörde handele).

Weshalb entledigt sich der BR nicht spätestens jetzt der Verpflichtung zur Bezahlung dieser Rechnungen – freiwillig zahlen die natürlich nie -, indem er sich als staatlich legitimiert? Ich kenne niemanden, der das nicht unerhebliche Risiko einer Zwangsvollstreckung nicht sofort aus der Welt schaffen würde, wenn er die Möglichkeit dazu hätte.

Die einzige mir logisch und schlüssig erscheinende Antwort darauf ist: weil sie es nicht können. Weil es allem Anschein nach keine staatlichen Strukturen in Deutschland gibt. Folglich ist diese Methode aus meiner Sicht unschlagbar, weil sie uns die Möglichkeit gibt, von vornherein komplett rechtswidrigen Forderungen immense Gegenforderungen gegenüber zu stellen. Selbst wenn die erst in „besseren Zeiten“, in denen wieder ein Rechtssystem herrscht, das auf Privatrecht basierende Forderungen gegenüber „Behörden“ rechtlich würdigt, aktiviert werden können. Mir persönlich geht es auch weniger um die Aktivierung solcher Forderungen, als vielmehr darum, in Ruhe gelassen zu werden. Und die Chancen dafür stehen aufgrund der Höhe der von uns aufzubauenden – möglichen – Gegenforderungen meines Erachtens sehr gut.

Ein weiteres wesentliches Indiz für das Nicht-Vorhandensein echter staatlicher Strukturen sind die vielen ungültigen „Gesetze“. Das ungültige VwVfG habe ich bereits genannt. Ebenso ungültig ist das „berühmte“ OWiG, das „Ordnungswidrigkeiten-Gesetz“. Auch hier ist der Inkrafftretungs-Paragraph ebenso leer wie § 415 der so genannten Abgabenordnung, AO, auf deren „Grundlage“ die so genannten Finanz-„Ämter“ ihre Steuerforderungen durchzusetzen versuchen. Dies sind nur einige wenige Beispiele. Bei der ZPO wurde schlicht das so genannte „Einführungsgesetz“ in den entscheidenden Paragraphen so kastriert, dass dadurch die ZPO als solche ungültig wurde. Das ist noch viel raffinierter, weil wesentlich weniger offensichtlich… Nachzulesen ist das hier.

Wieso sollte ein echter Staat Gesetze erlassen, die aufgrund leerer Inkrafttretungs-Paragraphen allesamt ungültig sind? Eine mögliche Antwort: Erstens, weil das hier womöglich kein Staat, sondern eine Struktur aus Privatunternehmen ist. Zweitens: PRIVATHAFTUNG! Da es hier anscheinend keine staatlichen Strukturen gibt, können die so genannten „Gesetzgeber“ dann immer sagen: „Haben wir etwa ein Gesetz gemacht? Nein! Das war doch nur ein Entwurf! Und ein Gesetz zu entwerfen ist ja nicht verboten. Wer sich an von vornherein ungültige Gesetze hält, ist selber schuld. Ist doch nicht meine Verantwortung.“ Hier kommt wieder die vorher erwähnte Konkludenz ins Spiel: wenn Ihr Euch nach UNGÜLTIGEN „Gesetzen“ richtet und die Forderungen bezahlt, dann habt Ihr KONKLUDENT EINGEWILLIGT. Und aus der Situation kommt Ihr anschließend nur sehr schwer bis gar nicht mehr heraus, WEIL wir eben PERMANENT im PRIVATRECHT sind.

GENAU DENSELBEN TRICK wendet auch die GEZ an: Sie schickt Euch LEDIGLICH KONTOAUSZÜGE. Wenn Ihr die dort erbettelte Summe dann bezahlt, sitzt Ihr sofort in der Konkludenzfalle. Übrigens: wenn Ihr bei dem Wort „Beitragsservice“ das 1. „i“ streicht und dann noch einen weiteren Vokal austauscht, dann habt Ihr das, was die GEZ in meinen Augen tatsächlich darstellt… ;-).

Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher doch kommt?

Falls Euch der Gerichtsvollzieher doch besucht oder besuchen will, habt Ihr vermutlich etwas falsch gemacht. Wahrscheinlich waren Eure Rechnungen zu niedrig ;-).

Ich möchte hier noch einen ganz generellen Tip geben:

Wenn Ihr diese Methode anwendet, DISKUTIERT NICHT. Versucht auch nicht, die „Gegenseite“ von irgend etwas zu überzeugen. Gebt denen keinerlei Andockmöglichkeiten. Geht GENAUSO VOR WIE DIE. Die stellen ihre Forderungen, ihr Eure. Mehr nicht. Ganz „clean“ und nüchtern.

EGAL WAS KOMMT: SCHREIBT EINE RECHNUNG. Zeigt, dass es Euch absolut ernst mit dieser Methode ist.

Okay, zurück zum Gerichtsvollzieher.

Bleibt ganz cool! Fragt ihn erst mal, ob er von der GEZ nicht Eure AGB mitgeteilt bekommen habe. Falls er dies verneint, bringt Euch allein das aufgrund der – Beispiel – AGB eine Forderung über 10.000 Feinunzen Silber ein. Diese Methode macht, richtig angewandt und verstanden, einfach nur Spass ;-). Denn egal, was die GEZ macht: Ihr „verdient“ daran. Wesentlich mehr, als die je fordern können (weil in den meisten AGB-Gebührenpunkten die ursprüngliche GEZ-Forderung zu Eurer Forderung noch addiert wird).

Als erstes solltet Ihr wissen, dass der Gerichtsvollzieher KEIN BEAMTER IST. Das sagt sogar ein Gerichtsurteil GANZ OFFEN, Zitat, Hervorhebung von mir: „Ein Gerichtsvollzieher sei auch weder selbst eine „Behörde“ im Sinne der genannten Vorschrift, noch „Teil einer Behörde“. Gerichtsvollzieher seien auch in die Organisation der Amtsgerichte nicht wie andere Beamte eingebunden. Abgesehen von den Ihnen eingeräumten besonderen Befugnissen, wie z.B. zum zwangsweisen Eingriff in Grundrechte, würden Gerichtsvollzieher nach außen nicht als Beamte oder Angehörige eines Amtsgerichts in Erscheinung treten. Die Stellung eines Gerichtsvollziehers unterscheide sich auch deutlich von der eines Vollstreckungsbeamten des Finanzamts.“ (Hinweis: Vollstreckungs-„Beamte“ sind natürlich auch keine Beamten 😉 ). Denn es gibt in Deutschland nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seit dem 8. Mai 1945 keine Beamten – mehr?. Leitsätze, Zitat: „Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.“

Wenn der GV aber kein Beamter ist, dann hat er selbstverständlich KEINERLEI HOHEITLICHE BEFUGNISSE. Wenn Ihr GLAUBT, dass er sie hat und in seine Forderung einwilligt, sind wir wieder bei der schicken Konkludenz. Aus dieser Situation ergeben sich mehrere äußerst interessante Straftatbestände, denen sich der GV schuldig macht, wenn er lediglich so tut, als sei er ein Beamter.

Als erstes käme da Amtsanmassung, § 132 StGb, in Betracht. Aber möglicherweise noch wesentlich mehr, wie Ihr in diesem bemerkenswerten Artikel lesen könnt.

Wenn der GV Euch also keinen AMTS- oder BEAMTENAUSWEIS zeigen kann, sitzt er bereits in der Patsche.

Es wird aber noch besser: Laut § 315 ZPO (die nicht mehr gilt, was aber keinen interessiert und WIR NICHT WISSEN 😉 ) muss ein so genannter Vollstreckungsauftrag, also das, was der Richter nach einem Vollstreckungsersuchen ausstellt, von dem oder den Richter(n) UNTERSCHRIEBEN sein. Da aber dem Vernehmen nach kein deutscher Richter mehr derartiges unterschreibt, ist der Vollstreckungsauftrag von vornherein rechtswidrig und der GV macht sich der Rechtsbeugung, § 339 StGb, strafbar.

Dieses Wissen können wir hervorragend nutzen. Sollten wir zufällig 😉 nicht zu Hause sein, wenn uns der GV besuchen will, wird er eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen. Evtl. schickt er auch gleich nur den Vollstreckungsbescheid per Post. Das ist genau der Moment, in dem wir wieder die oben beschriebenen Schritte 1.) bis 3.) der Methode anwenden.

Ich würde das „Bedingte Akzeptanz“-Schreiben folgendermassen abändern: Bedingte Akzeptanz Gerichtsvollzieher

Falls Euch der GV überrascht, drückt Ihr ihm folgendes Schild in die Hand: Vertragsanbahnung Gerichtsvollzieher

Vermutlich will der GV die AGB haben ;-). Dann händigt Ihr sie ihm zusammen mit dem „Bedingte Akzeptanz“-Schreiben aus und fordert ihn freundlich auf, sich mal in aller Ruhe zu überlegen, ob Ihr hier miteinander über Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung und gegebenenefalls auch über von ihm zu bezahlende Rechnungen sprechen müsst. Das sollte ihn erst mal auf Distanz halten.

Falls nicht, habt Ihr dennoch mit dieser Methode einen unschätzbaren Vorteil auf Eurer Seite: selbst WENN Euch die GEZ noch keine andere Gelegenheit zur Erstellung von Rechnungen gegeben hat, tritt dies in dem Moment ein, in dem der GV Kontakt mit Euch aufnimmt. Dann könnt Ihr ganz einfach Eure Forderung gegen die Forderung der GEZ AUFRECHNEN. Spätestens dann sollte sich der GV wieder trollen…

Zum Schluss wäre bezüglich des Gerichtsvollziehers und der von vielen – zu Unrecht – gefürchteten „Eidesstattlchen Versicherung“ noch das hier zu sagen:

Seht Euch bitte ERST das obere Video an, damit Ihr VERSTEHT, warum das funktionieren kann. Wenn Ihr das verstanden habt, könnt Ihr gerne die folgenden Musterschreiben benutzen. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass Richter sehr erfinderisch sein können, um nur ja nicht über den Eid belehren zu müssen, aber dem Gerichtsvollzieher dennoch – rechtswidrig – zu ermöglichen, die Abgabe der Vermögensauskunft ODER – rechtswidrig – z. B. die Eintragung des „Schuldners“ in das so genannte Schuldnerverzeichnis vorzunehmen. Verschiedene Menschen haben mir folgende Abwehrstrategien der Richter berichtet:
– Die Entsprechung des Eides mit der Versicherung an Eides Statt (EV) wird RÜCKWÄRTS interpretiert: WEIL der Eid ebenso gilt wie die EV wird dann einfach gesagt, es könne – angeblich – der Richter (oder Gerichtsvollzieher) entscheiden, ob ein Eid oder eine EV angezeigt sei. Also würde der Gerichtsvollzieher über die EV belehren und man müsse leider die Auskunft über sein Vermögen mit der EV abgeben. Das ist natürlich VÖLLIGER Blödsinn. IHR entscheidet, was Ihr wollt! Diese Methode der Richter war bei weitem die beliebteste.
– Angeblich belehrt der Gerichtsvollzieher über den EID. SCHWACHSINN. § 480 ZPO spricht EINDEUTIG von einem RICHTER.
– Aus § 802c ZPO würde sich kein Recht ableiten lassen, den Eid vor einem RICHTER abzulegen. Das stimmt natürlich. Hat aber auch niemand so BEANTRAGT.
– Ein „ganz cleverer Trick“ ging so: der GERICHTSVOLLZIEHER übernahm den Part des Richters und behauptete, DA ein Eid mit der EV gleichzusetzen sei, müsse man leider, leider, zu ihm kommen und eben per EV die Auskunft über sein Vermögen abgeben. In einem solchen Fall muss man eben sehr deutlich seine eigene Position nochmals klar machen…

Wir sehen hieran relativ deutlich, WEM Richter dienen. In erster Linie, wie immer, SICH SELBER. In zweiter Linie dem so genannten „System“. In dritter Linie schlicht NIEMANDEM. „Uns“ jedenfalls nicht…

Aus diesen Erfahrungen habe ich versucht, die Schreiben, die die Abgabe der Vermögensauskunft blockieren KÖNNEN, so zu verfassen, dass der jeweilige Richter sofort erkennen sollte, dass sein Repertoire an Tricks nicht ausreichen wird… 😉

Abwehr-Schreiben an Direktor des Amts- ODER, falls dieses separat ist, Vollstreckungsgericht (in den meisten Fällen ist das Amts- gleichzeitig das Vollstreckungsgericht)
Abwehr-Schreiben an Gerichtsvollzieher

Summa summarum glaube ich, dass die hier vorgestellt Methode vor allem aus einem Grund erfolgreich ist: die GEZ wird sehr schnell begreifen, dass Ihr den GV „nach Hause schickt“. Ohne GV ist die GEZ VOLLKOMMEN MACHTLOS. Sie kann schlicht gar nichts tun. Ohne funktionierende Zwangsvollstreckung ist das gesamte System an sehr vielen Stellen komplett machtlos.

Wenn aber der GV nichts pfändet, dann muss die GEZ ohne den geringsten Gegenwert dessen Gebühren zahlen. Und da die GEZ ja eine Firma ist und Firmen bekanntlich sehr gut wirtschaftlich rechnen und denken, lohnt es sich schlicht nicht, den GV zu jemandem zu schicken, bei dem die Chance groß ist, dass man selber dabei VERLIERT.

Die hier beschriebene Strategie hat auch noch einen weiteren potentiellen Vorteil: Die GEZ wurde extra geschaffen, um rieisge Datenmengen von so gut wie allen deutschen Haushalten zu verwalten. Wenn Ihr nun aber Eure AGB an die Intendanten der jeweiligen „Landesrundfunkanstalten“ schickt, dann werden die auf einmal mit genau dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand konfrontiert, den sie eigentlich auf die GEZ abwälzen wollten. Stellt Euch nur mal vor, jede „Landesrundfunkanstalt“ erhält plötzlich 100.000 oder Millionen völlig unterschiedlicher AGB… Die werden bald keine Lust mehr an ihren „Gebühren“ haben.

In diesem Sinne: VIEL ERFOLG!

Update: Wenn Ihr an der hier beschriebenen Methode richtig Gefallen findet und einen angeblichen Festsetzungsbescheid bekommt, könnt Ihr diesen Widerspruch schreiben. Der Widerspruch wird natürlich NUR unter der Voraussetzung erhoben, dass es sich bei der Rundfunkanstalt um eine echte Behörde handelt. Wir wollen ja nicht konkludent in einen Bescheid einwilligen ;-).

Der Hintergrund ist folgender: Die System-Mitarbeiter wie die der Rundfunkanstalten kennen das System-„Recht“ sehr gut. Darin kennen sie sich aus. Das verstehen sie. Auf dem „Festsetzungsbescheid“ wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gemäß § 80 Absatz 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung hat. GERADE DESHALB besteht nun aber laut System-„Recht“ ein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem Ursprungsbescheid und seiner Vollstreckung, solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig (bestandskräftig) ist. Ein Widerspuch HEMMT die Rechtskraft eines jeden Bescheides. Würde also vollstreckt, solange über Euren Widerspruch noch nicht endgültig (endgültig wäre in dem Fall nur das Bundesverwaltungsgericht, falls Ihr so lange klagen wollt 😉 ) entschieden ist, wäre die Vollstreckung rechtswidrig und die von den System-Mitarbeitern so gefürchtete Privathaftung würde greifen. DAS wissen und verstehen sie. In dem Widerspruchsschreiben weist Ihr nun darauf hin, dass Ihr einen ungesetzlichen ablehnenden Widerspruchsbescheide BERECHNEN werdet. Damit bringt Ihr den Intendanten in eine schöne Zwickmühle.

Falls er sich FÜR den ablehnenden Widerspruchsbescheid entscheidet (der wird IMMER ablehnend sein, EGAL, was Ihr vorbringt. DAS ist das Spiel der Rundfunkanstalten: die bringen Euch immer in die „unterlegene“ Position, in der Ihr dann z. B. klagen und erst mal ca. 100€ beim Verwaltungsgericht einzahlen müsstet), stellt Ihr NOCH eine Rechnung.

Falls er sich hingegen dafür entscheidet, KEINEN Widerspruchsbescheid zu erlassen, bleibt Euer Widerspruch ad infinitum bestehen, der „Festsetzungsbescheid“ ist gehemmt und sie werden sich vermutlich nicht trauen, zu vollstrecken.

Unser Spiel macht einfach mehr Spass ;-).

 

Quelle: Homepage von Matthias, Rabauke aus der Famile Kleespies http://euronia.com

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