Sylvia Stolz: Was bleibt von der Nazizeit ohne Holocaust?, fragt die Verteidigerin des Volksverhetzers Ernst Zündel

Veröffentlicht: November 29, 2012 in Uncategorized

Was bleibt von der Nazizeit ohne Holocaust?, fragt die Verteidigerin des Volksverhetzers Ernst Zündel
Von Axel Vornbäumen

Sylvia Stolz ist Vegetarierin. Seit gut 20 Jahren hat sie kein Fleisch mehr angerührt, seit damals, als sie noch die Zeit hatte, sich intensiv mit dem Tierschutz zu beschäftigen. Sie hat nur wenig Hunger an diesem Mittag beim Kroaten in der Turmstraße in Berlin-Moabit. Es ist ein ziemlich düsteres, ziemlich verräuchertes Lokal, keine zwei Fußminuten entfernt vom Landgericht. Eher lustlos stochert sie in ihrem kleinen gemischten Salat herum, der, offenkundig vom langen Stehen in der Küche, schon kräftig Wasser gezogen hat. Sie sagt: „Hitler war auch Vegetarier.“

Nicht, dass es einen kausalen Zusammenhang gäbe; Stolz will damit etwas wie eine Seelenverwandtschaft beschrieben wissen, die gemeinsame Liebe zum Tier.

Sylvia Stolz, 42 Jahre alt, ist Anwältin. Seit einiger Zeit schon hat sie ein neues Lebensthema, und wenn man sie fragt, wie sie darauf gekommen ist, dann sagt sie, dass dies in gewisser Weise auch mit ihrem Engagement für den Tierschutz zu tun habe. Ihr neues Lebensthema ist der Holocaust. Sie glaubt nicht, dass es ihn gegeben hat. „Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.“ Sylvia Stolz sagt: „Die Deutschen an sich neigen nicht dazu, andere zu quälen.“

Sie sagt das am Ende einer kurzen Ausführung, in der es um Fremdbestimmung und Gerechtigkeit gegangen ist. In ihrer Stimme ist jetzt Emphase. „Man kann das nicht von jedem Volk sagen aufgrund der Erfahrungen.“ Nach ein paar Nachfragen wird klar: Sylvia Stolz will das von keinem anderen Volk sagen.

Vor dem Mannheimer Landgericht verteidigt die zierliche Anwältin mit der hellen Mädchenstimme derzeit den notorischen Holocaust-Leugner Ernst Zündel, einen fanatischen Judenhasser, der im März vergangenen Jahres von Kanada in die Bundesrepublik abgeschoben wurde. Sie verteidigt mit Inbrunst und innerer Überzeugung, vor allem aber nach einem Drehbuch, das der Rechtsextremist Horst Mahler geschrieben hat und das dieser „Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocausts“ nennt. Mahler hätte gerne, dass Deutschland mit Tausenden solcher Prozesse überzogen würde. Er hofft, dass so aus den „Verfolgten“ Verfolger werden. Sylvia Stolz hofft das auch. So etwa vor fünf, sechs Jahren ist sie auf Mahler aufmerksam geworden, damals hatte sie dessen offenen Brief an den Historiker Daniel Goldhagen („Hitlers willige Helfer“) gelesen und Mahler als einen „klugen Mann mit Biss“ identifiziert. Im Zündel-Prozess hat sie versucht, Mahler, der den Anwaltsberuf nicht mehr ausüben darf, als ihren Assistenten auf die Verteidigerbank zu holen. Das Gericht ließ sich darauf nicht ein.

Das Verfahren gegen Ernst Zündel ist gegenwärtig der spektakulärste Prozess wegen Volksverhetzung, und dass er so spektakulär ist, hat auch mit der Art zu tun, mit der Stolz dem Vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen im Gerichtssaal immer wieder über den Mund fährt. Mal wirft die Anwältin dem Richter vor, sich als „Feind der Deutschen“ erwiesen zu haben, mal hält sie ihm „unbändigen Hass gegen alles Deutsche“ vor. Im Wesentlichen aber spricht sie dem Gericht die Legitimation ab, den Prozess überhaupt führen zu dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland, argumentiert sie, sei nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, das Deutsche Reich existiere weiter. Es ist eine Formulierung Carlo Schmidts, auf die sie sich beruft. Das Anliegen von Sylvia Stolz ist es, „die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs wieder herzustellen“.

Das alles hat ihr in der rechtsextremen Szene mittlerweile einen Ruf wie Donnerhall eingebracht, viel fehlt nicht mehr zum Ikonen-Status – „Der Kontrast zu diesem Richter, einer armseligen Kreatur mit Namen Meinerzhagen„, heißt es auf einschlägigen Internetseiten, „könnte nicht größer sein.“ Ein anderer äußert sich wohlwollend, dass auch das äußere Erscheinungsbild von „Fräulein Stolz“ stimmig sei. Die Anwältin trägt, nicht nur bei ihren Auftritten im Mannheimer Landgericht, den Thorshammer um den Hals, ein Amulett, das in rechtsextremen Kreisen sehr beliebt ist. Sylvia Stolz sagt, sie kenne die Bedeutung, sie habe es sich ja deshalb vor ein paar Jahren gekauft: „Gott Thor schützt das, was zu beschützen ist.“ Dann sagt sie noch: „Wie definieren Sie rechtsextrem?“ Und: „Was meinen Sie mit Szene?“ Sylvia Stolz fragt häufig danach, wie man etwas definiert.

Durch den Mannheimer Prozess ist der Popularitätsschub für die Anwältin mittlerweile so enorm, dass im heimischen Ebersberg das Telefon kaum noch still steht, aus ganz Deutschland, erzählt sie, meldeten sich Ratsuchende und Ermunterer. Für ihre Verhandlungsführung gab es obendrein ein ausgesuchtes Lob von Zündels Ehefrau Ingrid Rimland-Zündel – Sylvia Stolz, schreibt Rimland-Zündel, habe „ein Rückgrat aus Stahl und die Schönheit einer Mangrove“.

Am kommenden Montag könnte die zierliche Anwältin mit dem stählernen Rückgrat der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland zumindest eine weitere Fußnote hinzufügen: Das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet darüber, ob die Zündel-Verteidigerin von dem Mannheimer Verfahren ausgeschlossen werden kann. Es wäre ein ungewöhnlicher Schritt, der in Deutschland höchst selten vorkommt. Der Vorsitzende Richter Meinerzhagen hatte den Ausschluss von Stolz gefordert und dies unter anderem damit begründet, dass eine normale Verhandlung wegen der von ihr andauernd gestellten „verteidigungsfremden Anträge“ nicht möglich sei.

Es wird ein wichtiger Tag für die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, und egal, wie es ausgeht, er wird für sie gut enden. Sylvia Stolz lächelt sanft, wenn sie auf Karlsruhe zu sprechen kommt. Entweder sie dürfe ihre Beweisanträge verlesen, sagt sie, dann könne sie im Mannheimer Gerichtssaal ihre Überzeugungsarbeit fortsetzen. Oder sie werde vom Verfahren ausgeschlossen, was ein weiterer Beweis dafür sei, dass dort ein Scheinprozess, nein, besser: ein Geheimprozess geführt werde.

An diesem Morgen hat sie vor dem Amtsgericht Potsdam ihren Klienten Dirk Reinecke verteidigt, der bei einer Anti-Mahler-Demonstration in Kleinmachnow mit dem Satz „Den Holocaust hat es nicht gegeben“ provoziert haben soll. Die Beweisaufnahme ist zäh, zumal nach Darstellung von Sylvia Stolz Reinecke lediglich während eines Disputs den Satz gesagt habe: „Welchen Holocaust meinen Sie, meinen Sie Dresden?“

Für die Verhandlung ist an diesem Tag nur eine Stunde vorgesehen. Sie beginnt um 10 Uhr. Sylvia Stolz ist dafür in dem gut 600 Kilometer entfernten Ebersberg in aller Herrgottsfrühe aufgebrochen, hat den Kofferraum ihres alten Fords voll gepackt mit Akten. Es ist ziemlich anstrengend, aber sie beklagt sich nicht darüber. Sie sagt: „Wenn man von etwas überzeugt ist, kann man keine Rücksicht nehmen.“ Ihren Mandanten begrüßt sie vor der Verhandlung mit einer Umarmung und einem angedeuteten Kuss. Der kleine Saal 304.2 im zweiten Stock des Potsdamer Amtsgerichts reicht für den Andrang der Getreuen nicht aus. In der ersten Zuschauerreihe wird trotzdem ein Platz für Horst Mahler freigehalten. Mahler kommt spät, Sylvia Stolz wird während der Verhandlung gelegentlich Blickkontakt zu ihm suchen. Bevor der Prozess beginnt, hat einer seinen selbst gestrickten Schal auf einem Tisch im Gerichtssaal drapiert. Er ist schwarz, weiß und rot. Es sind die Farben des Deutschen Reichs. Es sieht ein wenig danach aus, als hätte jemand eine zusammengefaltete Flagge des Deutschen Reichs auf den Tisch gelegt. Am Nachmittag wird der Schal über der Brüstung im Saal B 136 im Amtsgericht Moabit hängen, auch dort läuft ein Verfahren wegen Volksverhetzung, auch dort steht ein Klient von Stolz vor Gericht. Fast alle Zuschauer, die morgens in Potsdam waren, haben sich auch nachmittags in Moabit eingefunden, Schlachtenbummler.

Im Potsdamer Amtsgericht, Saal 304.2, spult Stolz an diesem Tag ihr Routineprogramm herunter. Mit sanfter Stimme kommt sie auf das Thema „Offenkundigkeit des Holocausts“ zu sprechen. Sylvia Stolz sagt: „Dass der Regen von oben nach unten fällt – dafür braucht kein Gericht einen Beweis zu erheben. So offenkundig soll auch der Holocaust sein?“ Das Gericht sei verpflichtet, das Richtige zu tun, die Wahrheit, die Gerechtigkeit zu finden – und nicht nur den Schein dessen. Es sind die tragenden Säulen im Argumentationsgebäude der Anwältin, sie beantragt, Sachverständige zu laden. Da gibt es genug, „Spezialisten“, die die Aufnahmekapazität der Gaskammern von Auschwitz bestreiten, die Wirkung von Zyklon B, Chemiker, Fachleute. Sylvia Stolz zweifelt deren Urteil nicht an. Man merkt der jungen Amtsrichterin an, dass sie sich und dem Prozess die Sachverständigen gerne ersparen würde, aber Sylvia Stolz ist in dieser Angelegenheit stur: Die Sachverständigen sollen klären, ob und wenn ja, wie die Judenvernichtung stattgefunden habe, ob aus vielen Einzeltatbeständen „das Weltbild beziehungsweise die Meinung zu bilden ist, ob der Holocaust stattgefunden hat“. In den Zuschauerreihen ist an dieser Stelle schweres Schnaufen zu vernehmen. Dirk Reinecke sagt: „Es ist eines der wichtigsten Themen der Bundesrepublik.“

Nachmittags in Moabit, Saal B 136, gleiches Muster. Wieder Volksverhetzung. Wolkig kommt einer der drei Angeklagten vom Hundertsten ins Tausendste, nichts auslassend, seinen Alkoholkonsum nicht, nicht seine Homosexualität. Eine Rede für die Galerie, eine gute Stunde lang, einmal sagt er: „Ihr Verfolgungswahn, Herr Staatsanwalt, gefährdet die Juden in Deutschland, da können Sie Gift darauf nehmen, aber nehmen Sie nicht Zyklon B, da haben wir bessere Gifte.“

Später, wieder beim Kroaten vis à vis vom Gericht, ist Sylvia Stolz zufrieden, obwohl der Richter die Verhandlung eine Stunde früher als erwartet geschlossen hat. „Jeder Prozess kann den Durchbruch schaffen, wenn wir einen überzeugen“, sagt sie. Es ist mittlerweile früher Abend, das Gespräch dreht sich darum, ob man sich für einen Moment vorstellen möge, die Nazizeit ohne den Holocaust zu bewerten. Bitte, sagt Sylvia Stolz, was bleibt dann noch?

Einen Tag später ruft sie noch einmal an. Am Abend zuvor war das Gespräch auch um Euthanasie gegangen. „Es ist behauptet worden“, sagt eine sanfte Stimme am Telefon, „dass die Nazis Behinderte mit Autoabgasen vergiftet hätten. Wussten Sie, dass Dieselabgase gar nicht tödlich sind?“

Weitere Texte zum Thema:    Beschlüsse, Anträge usw.

65. Jahrestag einer bedingungslosen Übergabe
Zwei heroische Verteidiger eines gedemütigten und beleidigten Deutschlands: Horst Mahler und Sylvia Stolz. Von Robert Faurisson
http://globalfire.tv/nj/10de/verfolgungen/mahler_stolz.htm

Neues aus der Haft von Sylvia Stolz
In einem Brief an einen Vertrauten ließ sie ausrichten: „Es war schön, hier gleich Post zu bekommen“. Wer selbst schon einmal das zweifelhafte Vergnügen hatte, eine Haftstrafe zu verbüßen, wird wissen, wie aufbauend Post sein kann.
http://de.altermedia.info/general/neues-aus-der-haft-von-sylvia-stolz-06-11-09_37120.html

Die deutsche Jeanne d’Arc erneut zu 39 Monten Wahrheitskerker verurteilt
„Ich gehe ins Gefängnis, das ist mir die Wahrheit wert, und das ist mir das deutsche Volk wert.“
http://globalfire.tv/nj/09de/verfolgungen/sylviastolz_revision1.htm

Offenbar vorletzter Tag im Mannheimer Sylvia-Stolz-Prozeß (06.05.09)

Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Prozeß gegen Sylvia Stolz (02.05.09)

Altermedia: Sechster Tag im Prozeß gegen Sylvia Stolz 25.04.09

Altermedia: Stolz-Prozess – Fortsetzung im Stolz-Prozeß 16.04.09

Stolz-Prozeß, Neuauflage, Tag 4 am 1. April 2009 Frau Stolz erklärt einleitend, daß aufgrund der Kürze der Zeit von Vollständigkeit bei ihrer Einlassung zur Sache, hier natürlich ihre Beweggründe für ihr Handeln, keine Rede sein könne. Sie wiederholt zwecks Einstimmung einige bereits vorgebrachte Argumente und macht deutlich, daß das offizielle Holo…-Geschichtsbild einseitigen Interessen diene und kein Interesse bestehe, auch nicht Seiten der Justiz, zu einer objektiven Klärung des Sachverhaltes beizutragen.

Stolz-Prozess: Richter begrenzt Redezeit – 30. März 2009
Mannheim: Der Prozess war notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im Februar das ursprüngliche Urteil von dreieinhalb Jahren Haft aufgehoben und an das Landgericht Mannheim zurückverwiesen hatte.
Sylvia Stolz ist im Januar 2008 durch das Landgericht Mannheim verurteilt worden, weil sie den Holocaust als die „größte Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet hat.
http://de.altermedia.info/…25681

Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes für Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die „deutsche Jeanne d’Arc“ Hiermit wird vorgeschlagen, den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes 2009 an die in Heidelberg inhaftierte Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu verleihen.

EILMELDUNG – Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kameraden und Freunde, heute erreichte uns eine sehr erfreuliche Nachricht. Das im Scheinprozeß gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz ergangene „Urteil“, verkündet durch den Mannheimer Inquisitor Rolf Glenz, wurde durch den Budesgerichtshof aufgehoben und an das Landgericht Mannheim zurückverwiesen.

Gerard Menuhin besucht Sylvia Stolz Hier wird eine Frau wegen der Äußerung verbotener Gedanken für dreieinhalb Jahre inhaftiert. Von einer deutschen Justiz, die sich nicht scheut, selbst bei Totschlag – wenn er denn von Ausländern an Deutschen begangen wird – eine deutlich mildere Strafe zu verhängen. In einem Interview hat die Rechtsanwältin Stolz sich dazu folgendermaßen geäußert: „Die Deutschen an sich neigen nicht dazu, andere zu quälen.“

Sylvia Stolz – Durchbruch an der Holocaustfront    Am Wochenende vor Sylvias Inhaftierung erhielten wir Gerichtspost, von der Sylvia sagte, „das ist ja eine Bombe!“ – Der „leise Aufstand“ der BRD-Juristen gegen die Holo-Justiz ist in vollem Gange. Weitere Richter – in Stuttgart, Mühlhausen, Berlin, Bernau, Brandenburg, Potsdam und  Lüneburg‚ die Holocaustverfahren gegen mindestens fünf andere Feldzugsteilnehmer ebenfalls für Jahre „auf Eis gelegt“ haben, werden jetzt in den Strudel der kommenden Ereignisse gerissen werden. Mannheim wird nur noch „Holonkenheim“ genannt  werden. Gut zwei Dutzend Staatsanwälte und Richter werden sich wohl schon bald mit Anklagen wegen Strafvereitelung im Amte konfrontiert sehen. Und es werden der Zentralrat der Juden und seine Kettenhunde den nötigen Druck dahintersetzen. Diese Verfahren  werden  die Juristenwelt aufwühlen und spalten.

Stolz-Prozeß, letzter Tag, 14. Januar 2008   RAin Sylvia Stolz ist zu 3, 5 Jahren Haft mit fünfjährigem vorläufigen Berufsverbot verurteilt und noch im Gerichtssaal nach Verlesung des 7seitigen Haftbefehls festgenommen worden. – Auch jetzt noch, Stunden später, kann ich es noch immer nicht richtig begreifen, was ich heute mittag zwischen 13 und 14 Uhr miterleben mußte. Ich bin zweifelsohne hart im Nehmen. Doch das, was diese 3 brddr-(Berufs-) Richter mit Frau Stolz gemacht haben, hätte ich mir nie träumen lassen.

Stolz-Prozeß, Tag 13, 8.1.2008 – Das Verfahren wird am Do., 10. Januar, 9 Uhr, fortgesetzt.

Stolz-Prozeß, Tag 12 , 7. Januar 2008   „Die Stunde von StA Grossmann“…… – Dieser forderte heute Nachmittag, 8. Januar 2008, am Ende seiner nicht allzu langen Ausführungen für insgesamt 12 Anklagepunkte, die aufgrund von „Tateinheit“ auf 10 schrumpften, insgesamt 96 (!) Monate Haft, die im Rahmen des Strafzusammenzuges dann „nur 48 Monaten = 4 Jahre“ wurden.

Sylvia Stolz verteidigt das Deutsche Volk. – Das Deutsche Volk verteidigt Sylvia Stolz   Im Deutschen Reich geht die Rechtsanwältin Sylvia Stolz aus Ebersberg bei München mutig den Weg des Aufstandes der Deutschen gegen die Jüdische Fremdherrschaft und für die Wiederherstellung der Ehre des Deutschen Volkes. Die Völker begehren auf gegen die Jüdische Weltherrschaft.

Andreas Großmann: Ermittlungsverfahren gegen Sie(Sylvia Stolz und Horst Mahler) wegen Verdachts der Volksverhetzung, 4.8.2006 “ … bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde aufgrund Ihres Verhaltens im Zusammen­hang mit dem Verfahren 6 KLs 503 Js 4/96 gegen Ernst Zündet vor dem Landgericht Mannheim das obige Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Ihnen liegt insbesondere zur Last Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Beleidigung, Ver­unglimpfung des Staates durch schriftsätzliche und mündliche Äußerungen in öf­fentlicher Hauptverhandlung, in denen u.a. der nationalsozialistische Völkermord an den Juden bestritten, die Bundesrepublik Deutschland als von jüdisch gesteuerten Feindmächten organisiertes Scheingebilde („OMF-BRD“) dargestellt und das Verfahren gegen Ernst Zündel als Scheinprozess bezeichnet wurde …“

Sylvia Stolz „eine deutsche Jeanne d’Arc“ unter Anklage – Die Vasallenjustiz der OMF-BRD wirft der als Verteidigerin von Ernst Zündel  hervorgetretenen Juristin Leugnung des Holocausts vor. Sie habe als Verteidigerin des wegen schwerer Verunglimpfung des Staates angeklagten Bundeswehr-Oberstarztes der Reserve, Dr. Rigolf Hennig, in öffentlicher Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg einen Antrag verlesen, in dem sie aus einem Zeitungsbericht über einen Auftritt des in der Welt bekannten Israelischen Künstlers Gilad Atzmon in Bochum zitierte. In dem Bericht wird eine öffentliche Erklärung von Gilad Atzmon wiedergegeben, in der die Geschichtsschreibung über den 2. Weltkrieg und der Holocaust als „eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung“ bezeichnet wird.

Sylvia Stolz: sofortige Beschwerde – Die „tatbestandliche Voraussetzung“ des Holocausts ist Rechtsbeugung! In meiner von mir in der Verhandlung vom 9. März verlesenen „Persönlichen Erwiderung“ auf die persönlichen Angriffe des Dr. Meinerzhagen auf mich heißt es: „Machen wir doch darauf einmal die Probe aufs Exempel!“ Müßte bei ‚tatbestandlicher Voraussetzung’ durch das Gesetz, ein Richter wegen ‚Leugnung’ des Holocausts nicht auch dann verurteilen, wenn er selbst –vielleicht durch private Lektüre von Germar Rudolfs Vorlesungen über den Holocaust14 – der Überzeugung ist, daß der ‚Holocaust’ eine Erfindung der Juden ist? Das wäre ein Urteil gegen die erkannte Wahrheit. Der Richter, der so handelt, bricht den Eid, den er geschworen hat. Der lautet: ‚Ich schwöre, …. nach bestem Wissen und Gewissen …. zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.’ Würden Dr. Meinerzhagen, Herr Hamm und Frau Dörr-Krebs unterschreiben, daß sie im gegebenen Beispielsfall gegen den richterlichen Eid handeln und verurteilen würden?

Rechtsanwältin Sylvia Stolz wurde von der Verteidigung ausgeschlossen, weil sie Beweisanträge für Ernst Zündel gestellt hatte. – Die junge Rechtsanwältin Sylvia Stolz darf nicht mehr verteidigen. Grund: Sie hatte Beweisanträge für ihren Mandanten Ernst Zündel gestellt. In der BRD dürfen bei Holo-Prozessen keine Beweisanträge  gegen das Dogma gestellt werden.  Frau Stolz ließ sich nicht einschüchtern, sie verlangte die Verlesung ihre Beweissammlung. Gemäß Entscheid des Bundesgerichtshofs darf weder ein Gerichtsvorsitzender noch das Gericht einem Verteidiger wegen seiner Beweisanträge oder sonstigen Prozeßhandlungen eine Rüge erteilen bzw. das Verhalten des Verteidigers als strafbar abqualifizieren. Dem Gericht ist es untersagt, den Verteidiger zu überwachen. Die Verteidigung obliegt alleine der Verantwortung des Verteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Sylvia Stolz, Rechtsanwältin: Persönliche Erwiderung – In der Strafsache Ernst Zündel LG Mannheim 6 KLs 503 Js 4/96 nehme ich zu den persönlichen Angriffen des Herrn Dr. Meinerzhagen gegen mich in der Sitzung vom 16. Februar 2006 wie folgt Stellung: Dr. Meinerzhagen hat es für richtig gehalten, den außergewöhnlichen Verlauf der bisherigen Hauptverhandlung als Folge eines „ungebührlichen Betragens“ der Verteidigerin darzustellen. Er hat das mit der Erklärung verbunden, daß die Strafkammer prüfen wolle, ob Möglichkeiten gegeben seien, mich aus der Verhandlung zu entfernen. Mit dieser Erklärung sollte wohl eine uninformierte Öffentlichkeit über die wahren Gründe der Ereignisse im Zündelprozeß getäuscht werden.

 

 

Vielen Dank an Axel Vornbäumen

Kommentare
  1. Heinrich sagt:

    Ich bin erst vor kurzem überhaupt auf diese Thematik aufmerksam geworden und finde die Gedankengänge von Sylvia Stolz doch interessant und diskussionswürdig. Ich würde gerne wissen, hat sie einen eigenen Blog oder eine Webseite, über die man mit ihr in Kontakt treten kann? Oder gibt es ein Diskussionsforum, in dem sie aktiv ist und wo man mit ihr diskutieren kann? Antwort gerne auch per PM an mich, wenn man diese Daten hier nicht nennen mag. Vielen Dank!

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